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In besonderen Lebenslagen

Nachlassentrümpelung Herten

Steht eine Nachlassentrümpelung Herten an, sitzt die Trauer in aller Regel noch tief. Was hier aufgelöst werden soll, war das Zuhause eines Menschen, den Sie verloren haben, und davon erzählt beinahe jeder Gegenstand.

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Uns ist bewusst, mit welcher Wucht eine solche Aufgabe mitten in der Trauer trifft. Eben darum arbeiten wir behutsam, nehmen uns Zeit und tragen für Sie den Anteil, der Ihnen gerade zu schwer ist. Dass Sie uns anrufen, soll keine neue Last werden, sondern der Moment, in dem etwas leichter wird.

Vor Ort dabei sein müssen Sie nicht, und niemand erwartet, dass Sie alles allein entscheiden. Erzählen Sie uns, was Ihnen im Augenblick zumutbar ist – den Rest legen wir darum herum an. Nach einem Testament, nach Urkunden, Schmuck und allem mit Erinnerungswert halten wir gezielt Ausschau und geben es Ihnen persönlich zurück; alles Weitere entsorgen wir vorschriftsmäßig oder rechnen Brauchbares zu Ihren Gunsten an. Was übrig bleibt, ist kein Berg an Arbeit, sondern ein geordneter Abschluss.

Das übernehmen wir für Sie

  • Komplettes Ausräumen von Wohnung, Haus oder Untergeschoss nach dem Trauerfall
  • Letztwillige Verfügung, Verträge und Urkunden aufgespürt und sicher übergeben
  • Fotoalben, Briefe, Schmuck und liebgewordene Andenken behutsam bewahrt
  • Kostenlose Einschätzung bei Ihnen, danach ein Festpreis frei von Zuschlägen
  • Gefegte Rückgabe an Vermieter, Hausverwaltung oder die weiteren Miterben
  • Gutschrift auf brauchbare Möbel, Antikes und Liebhaberstücke, die mindert
  • Abgestimmtes Vorgehen mit Erbengemeinschaft, Verwalter und Nachlassgericht
  • Praxisfragen zu Erbrecht, Fristen und Sonderkündigung verständlich erklärt
  • Rundum-Abwicklung, selbst wenn Sie fern von Herten leben und nicht kommen können
Behutsam und diskret – Persönliches sichern wir, bevor entsorgt wird.

Weil rund um einen Nachlass rasch Erbrecht-Fragen aufkommen – zur Erbengemeinschaft, zu Fristen, zur Kündigung der Mietwohnung –, erklären wir Ihnen die praktischen Punkte in Ruhe mit. Das erste Gespräch kostet nichts und bindet Sie an nichts. Wann und ob der nächste Schritt folgt, entscheiden allein Sie – in Ihrem Tempo, niemals in unserem.

Im Detail

Gut zu wissen

Tippen Sie ein Thema an – die Details klappen auf.

Der erste Arbeitsschritt: alles Unersetzliche in Sicherheit bringen

Am Beginn einer Nachlassentrümpelung Herten steht kein einziges Möbelstück, sondern die sorgfältige Sichtung sämtlicher Räume. In einem Haushalt, den jemand über Jahrzehnte bewohnt hat, verbirgt sich fast immer Wertvolles zwischen dem Alltäglichen – einmal achtlos entsorgt, ist es unwiederbringlich weg. Danach fahnden wir gezielt, ehe überhaupt der erste Karton entsteht.

  • Der letzte Wille: Ein handgeschriebenes Testament findet man nur selten gut sichtbar. Wir durchsuchen Aktenordner, den Platz hinter Buchreihen, Schubfächer, verbeulte Dosen und alte Handtaschen – die typischen Orte, an denen so etwas über Jahre liegt.
  • Behörden- und Bankunterlagen: Rentenbescheide, Versicherungsscheine, Kontoauszüge, Sparverträge und Ämterpost tragen wir zusammen und geben sie an Sie oder die Nachlassverwaltung weiter.
  • Werte im Kleinen: Banknoten in Kuverts, Fingerringe, Halsketten, Armbanduhren, Münzsammlungen und Sparbücher trennen wir heraus und händigen sie belegbar aus.
  • Das Unwiederbringliche: Fotoalben, Briefstapel, Kinderzeichnungen und Andenken heben wir mit größter Vorsicht auf – im Zweifel wandern sie nicht in den Container, sondern in die Verwahrung.

Bleibt offen, ob ein Fundstück für Sie bedeutsam ist, greifen wir lieber zum Hörer, als es wegzugeben. Ein Anruf zu viel wiegt weniger als ein Andenken, das für immer verschwindet. Erst wenn diese Sichtung abgeschlossen ist, beginnt das Räumen. Jeden Fund und seinen Verbleib notieren wir – damit sich hinterher zweifelsfrei zeigen lässt, dass nichts Wichtiges verlorenging, selbst in Ihrer Abwesenheit.

Dokumente und Wertsachen sichern: worauf es im Erbfall ankommt

Rund um einen Erbfall entscheidet sich vieles an Papieren, die im Haushalt verstreut liegen. Wer erbt, welche Fristen laufen und was der Nachlass wirklich enthält – all das lässt sich oft erst beantworten, wenn die Unterlagen beisammen sind. Deshalb behandeln wir das Sichern von Dokumenten nicht nebenbei, sondern als eigenen, gewissenhaften Arbeitsschritt.

Besonders diese Schriftstücke haben im Erbfall Gewicht und sollten keinesfalls in den Müll geraten:

  • Testament oder Erbvertrag: Ein privat verfasstes Testament ist beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abzuliefern, sobald es auftaucht – auch, wenn Sie den Inhalt bereits kennen. Wir legen jeden gefundenen letzten Willen unangetastet für Sie zur Seite.
  • Nachweise zum Vermögen: Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen, Versicherungspolicen und Grundbuchpapiere brauchen Sie, um den Nachlass zu überschauen und – wo nötig – die Erbschaft fristgerecht anzunehmen oder auszuschlagen.
  • Schulden und Verträge: Kredit-, Darlehens- und Mahnunterlagen zeigen, ob der Nachlass werthaltig oder womöglich überschuldet ist. Diese Frage ist heikel, denn Erben haften grundsätzlich auch für Schulden.
  • Persönliche Unterlagen: Personalausweis, Rentenbescheide, Mitgliedsausweise und Verträge zu Strom, Telefon oder Abos, die zeitnah gekündigt gehören.

Wir sind keine Rechtsberatung und sprechen kein Urteil über Ihren Fall – für die rechtliche Einordnung ist ein Anwalt oder Notar der richtige Ansprechpartner. Was wir übernehmen, ist der praktische Teil: Wir spüren die Unterlagen auf, bündeln sie geordnet und übergeben sie Ihnen oder dem Nachlassverwalter, damit Ihnen für die anstehenden Entscheidungen nichts fehlt.

Die Mietwohnung des Verstorbenen: Sonderkündigungsrecht und Fristen

Wenige Dinge lasten auf Hinterbliebenen so schwer wie eine Mietwohnung, deren Miete unbeirrt weiterläuft. Ein sachlicher Blick ins Mietrecht schafft Erleichterung, denn meist bleibt mehr Spielraum, als das Gefühl vermuten lässt. Der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis nämlich nicht sofort – es läuft vorerst weiter, und die Erben übernehmen die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person.

Das Gesetz räumt den Erben allerdings ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht ein (geregelt in § 580 BGB), über das sich der Vertrag früher beenden lässt, als es die normale Frist erlaubt. In der Praxis bedeutet das:

  • Die Kündigung ist innerhalb eines Monats auszusprechen, nachdem die Erben vom Tod und ihrem Erbrecht Kenntnis erlangt haben.
  • Gekündigt wird dann zum gesetzlich zulässigen Termin – üblicherweise mit der ordentlichen Frist von drei Monaten.
  • Nicht nur die Erben, auch der Vermieter kann von diesem Sonderrecht Gebrauch machen.

Welche Frist in Ihrem Fall genau greift und bis wann die Kündigung beim Vermieter vorliegen muss, ergibt sich aus dem Vertrag und Ihrer konkreten Lage – besprechen Sie das in Ruhe mit dem Vermieter oder der Verwaltung, zur Sicherheit in Textform, und bei Unklarheit mit anwaltlichem Rat. Sobald die Frist steht, ergibt sich der Räumungstermin fast von allein. Wir handeln dann rasch: Oft setzen wir binnen ein bis zwei Tagen einen Termin an, sodass die Rückgabe fristgerecht und besenrein klappt und keine Miete ins Leere läuft. Zwischen den Parteien hin- und herlaufen müssen Sie nicht – wo es Sie entlastet, übernehmen wir das Reden mit der Verwaltung.

Erbengemeinschaft, Ausschlagung, Nachlassverwalter: die häufigsten Fälle

Nur im Ausnahmefall ruht der gesamte Nachlass in einer einzigen Hand. Häufiger teilen ihn sich mehrere Erben, ist ein Verwalter bestellt, oder es fehlt noch der Erbschein des Nachlassgerichts. In derart verzweigten Konstellationen legen wir besonderen Wert auf ein transparentes, jederzeit überprüfbares Vorgehen, damit hinterher niemand mit Zweifeln zurückbleibt. Diese Lagen begegnen uns am häufigsten:

  • Die Erbengemeinschaft: Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört ihnen der Nachlass ungeteilt zur gesamten Hand – Entscheidungen über die Räumung treffen sie zusammen. Solange keine Einigung vorliegt, fassen wir nichts an. Erst wenn sämtliche Beteiligten uns zusammen grünes Licht geben, werden wir aktiv. So lässt sich der Vorwurf gar nicht erst erheben, es sei ohne Zustimmung etwas fortgeschafft oder entsorgt worden.
  • Die Ausschlagung: Wer das Erbe nicht antreten will, kann es binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen. Bis diese Frage geklärt ist, raten wir dazu, mit der endgültigen Räumung zu warten – denn wer den Nachlass in Besitz nimmt und Dinge entsorgt, kann die Ausschlagung erschweren. Wir machen Sie darauf aufmerksam, ohne Sie zu drängen.
  • Der Nachlassverwalter: Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet, richten wir uns nach dessen Freigaben und stellen alle Nachweise bereit, die er für die Abrechnung gegenüber dem Gericht braucht.

Ist unter den Erben strittig, wer das Ruder übernimmt, kann ein neutraler Betrieb von außen die Wogen glätten. Wir treten zurückhaltend auf, halten alle auf demselben Informationsstand und führen Protokoll darüber, was aus dem Haus ging. So bleibt das Verhältnis untereinander frei von zusätzlichem Ärger um Container und Kisten. Für die rechtlich verbindliche Auskunft, welcher Weg der richtige ist, bleibt jedoch der Anwalt oder Notar zuständig – wir schaffen den praktischen Rahmen.

Ein Zuhause auflösen heißt mehr als Möbel forttragen

Ein Haushalt, der nach einem Trauerfall aufzulösen ist, verlangt einen anderen Umgang als das Entrümpeln nach einem normalen Auszug. An den Dingen hängt Erinnerung, und was einem Dritten wertlos erscheint, kann für die Hinterbliebenen von unschätzbarem Wert sein. Aus diesem Grund arbeiten wir nicht im Laufschritt, sondern eng abgestimmt mit Ihnen und mit der Gelassenheit, die dem Anlass zusteht.

Sie geben den Takt vor. Soll ein Zimmer verschlossen bleiben, bis Sie selbst hineingehen? Gibt es eine Schublade, ein Regal, eine Kiste, die einzig für Ihre Augen bestimmt ist? Solche Vorgaben schreiben wir vorher auf, damit sich die Mannschaft genau daran orientiert, selbst in Ihrer Abwesenheit. Ebenso vermerken wir, was für Verwandte, Freunde oder einen guten Zweck reserviert ist und keinesfalls in die Verwertung darf.

Wenn es Ihnen zu nahe geht, die Wohnung noch einmal zu betreten, ist das völlig in Ordnung. Vielen Angehörigen tut es gut, diesem schmerzvollen Ort fernzubleiben. Auf Wunsch dokumentieren wir den Ablauf mit Bildern, damit Sie darauf vertrauen können, dass alles ordentlich vonstattengeht, ohne dass Ihre Gegenwart nötig wäre.

Sprengt die komplette Räumung einen einzelnen Tag, verteilen wir sie auf mehrere. Niemand muss das an einem Stück durchstehen. Worauf es allein ankommt, ist, dass Ihnen am Schluss keine Last bleibt, die Sie erdrückt. Bei einem Stück unentschieden? Dann stellen wir es zur Seite, bis Sie an einem gefassteren Tag urteilen. Auch das Schlichte – Geschirr, Wäsche, Bücher oder das Werkzeug im Keller – nehmen wir achtsam in die Hand, denn nicht selten verrät gerade das Unscheinbare mehr über einen Menschen als teure Anschaffungen. Brauchbarer Hausrat, für den sich in der Familie niemand findet, erhält über soziale Einrichtungen im Revier oft noch ein zweites Leben.

Alles per Telefon, wenn Sie weit von Herten entfernt wohnen

Häufig leben die Hinterbliebenen inzwischen ganz woanders – in einer fernen Stadt oder im Ausland –, während die aufzulösende Wohnung in Herten liegt. Die Anreise frisst Urlaubstage, Fahrtkosten und Kraft, die in der Trauer knapp bemessen sind. Für solche Fälle haben wir einen Weg, der ohne Ihre Anwesenheit funktioniert.

An den Schlüssel kommen wir mühelos – über die Verwaltung, einen Nachbarn, den Bestatter oder eine andere Person, der Sie am Ort vertrauen. Begutachtung, Festpreis und sämtliche Absprachen wickeln wir wahlweise am Telefon oder per Nachricht mit Ihnen ab, ganz nach Ihrem Wunsch. Fotos vom Ausgangszustand und aus dem Einsatz halten Sie auf dem Laufenden, ohne dass Sie die Strecke fahren. Ist die Arbeit getan, geben wir auf Wunsch die Rückmeldung an Vermieter oder Verwaltung, damit bei Ihnen nichts Offenes zurückbleibt.

Was an Persönlichem auftaucht, sichern wir und senden es Ihnen oder heben es auf, bis Sie wieder einmal in der Region sind. Zum Abschluss geben wir die Räume besenrein an den Vermieter zurück und stellen Ihnen sämtliche Belege bereit, die die Nachlassregelung braucht. Auf diesem Weg wurde bereits so manche Elternwohnung in Herten geräumt, während die Kinder fern lebten – ohne eine einzige Anreise.

Es sträubt sich in Ihnen, Fremde ohne Ihr Beisein hineinzulassen? Das verstehen wir gut. Deshalb legen wir jeden Schritt offen: eine klare Absprache zu Beginn, bei Bedarf kurze Zwischenstände während der Arbeit und zum Schluss eine Aufstellung dessen, was gesichert und was entsorgt wurde. So behalten Sie die Kontrolle, über jede Entfernung hinweg.

Was es kostet, was angerechnet wird und wer aufkommt

Nach der kostenlosen Besichtigung vor Ort nennen wir Ihnen einen Festpreis mit Bestand – nachträgliche Zuschläge gibt es nicht, solange sich am abgesprochenen Umfang nichts verschiebt. Als Anhaltspunkt: Ein Keller oder ein einzelnes Zimmer wird ab etwa 250 € geräumt, eine komplette Wohnung ab rund 400 €, ein Einfamilienhaus – in Scherlebeck oder Bertlich keine Seltenheit – ab ungefähr 1.800 €. Umgerechnet auf den Quadratmeter liegt man je nach Fülle und Zustand meist bei 15 bis 40 €. Diese Zahlen erhalten Sie im Voraus, nicht erst mit der Endabrechnung.

Jedes Stück mit Marktwert senkt den Endbetrag: Für gepflegte Möbel, Antiquitäten, Werkzeug oder Sammlerstücke schreiben wir Ihnen einen offen ausgewiesenen Betrag gut, den Sie auf dem Angebot klar wiederfinden. Der Abtransport von allem Übrigen ist im Festpreis enthalten und läuft sortenrein über den ZBH – Zentraler Betriebshof Herten sowie die zugelassenen Wege. Im Trauerfall zählt das doppelt: Sie stellen sich nicht in die Sperrmüll-Warteschlange des ZBH, die schnell an die zwei Wochen reicht, und die 80-€-Gebühr ab der zweiten Abholung je Haushalt trifft Sie nicht – wir schaffen alles in einem Durchgang fort.

Die Kostenträgerschaft ist rechtlich meist schnell geklärt: Eine Nachlassauflösung zählt zu den Nachlassverbindlichkeiten. Beglichen wird sie somit aus dem Nachlass, wirtschaftlich also durch die Erben. Bei mehreren Erben verteilt sich die Summe anteilig; wie Sie das untereinander verrechnen, klären Sie mit Miterben oder Verwalter. Unsere klar aufgeschlüsselte Rechnung bildet dafür die Grundlage und lässt sich – hängt die Auflösung mit dem Erbfall zusammen – womöglich bei der Erbschaftsteuer geltend machen.

Ist der Nachlass überschuldet oder noch unklar, brauchen Sie das nicht zu verschweigen. Sagen Sie es ruhig – solche Lagen kennen wir, und wir suchen mit Ihnen einen tragbaren Weg, ganz ohne Druck. Bisweilen lässt sich der Betrag über eine höhere Anrechnung oder einen enger gesteckten Auftrag so einrichten, dass er im Rahmen bleibt.

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In ganz Herten sind wir für Sie im Einsatz – von Herten-Mitte und Disteln über die Zechensiedlungen von Herten-Süd, Langenbochum und Scherlebeck bis ins Fachwerk-Ensemble des Alten Dorfs Westerholt sowie nach Bertlich und Paschenberg. Mit den baulichen Eigenheiten kennen wir uns aus: die engen, steilen Stiegen der Westerholter Fachwerkhäuser, die schmalen Aufgänge der alten Bergarbeitersiedlungen und die weit verzweigten Kellergänge der Eigenheime am Stadtrand. Genauso geübt stimmen wir uns mit den Hausverwaltungen und Eigentümern vor Ort ab, wenn eine Wohnung fristgerecht und besenrein zurückgehen muss. Anfallende Wertstoffe geben wir sortenrein getrennt über den ZBH zur Verwertung. So läuft die Nachlassauflösung ortsnah, geordnet und für Sie mit möglichst wenig Aufwand ab – in welchem Viertel der alten Bergbaustadt Sie uns auch rufen.

So läuft es ab

Kostenlose Besichtigung

Wir schauen Ihr Objekt in Herten an – vor Ort oder per Fotos.

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Räumung & Entsorgung

Unser Team räumt und entsorgt fachgerecht zum Termin.

Besenreine Übergabe

Sie erhalten die Räume besenrein zurück.

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Häufige Fragen

Muss ich beim Räumen dabei sein?

Nein, dabei sein müssen Sie nicht. Belastet Sie der Anblick der Wohnung oder liegt Ihr Wohnort weit entfernt, übernehmen wir die Abwicklung in Eigenregie. Die zu beachtenden Punkte halten wir vorab gemeinsam fest, und über den Fortgang informieren wir Sie auf Wunsch mit Fotos.

Was mache ich mit einem gefundenen Testament?

Ein privat verfasstes Testament müssen die Erben beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abliefern, sobald sie davon wissen – auch wenn der Inhalt bekannt ist. Finden wir bei der Räumung einen letzten Willen, legen wir ihn unangetastet für Sie zur Seite und übergeben ihn Ihnen. Für die rechtliche Einordnung ist ein Anwalt oder Notar der richtige Ansprechpartner.

Können die Erben die Mietwohnung vorzeitig kündigen?

Ja. Neben der normalen Frist steht den Erben ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB zu: Innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall lässt sich zum nächsten zulässigen Termin kündigen, meist mit dreimonatiger Frist. Die genauen Fristen ergeben sich aus dem Vertrag; klären Sie das direkt mit dem Vermieter, dann stimmen wir die Räumung darauf ab.

Dürfen wir warten, bis die Erben sich einig sind?

Ja – und häufig ist genau das der sinnvollere Weg. Wir beginnen erst, sobald alle Erben oder der Verwalter gemeinsam freigeben. So entsteht gar nicht erst der Eindruck, es sei ohne Absprache etwas verschwunden. Bis dahin bleibt jeder Gegenstand, wo er ist. Auch bei einer möglichen Ausschlagung raten wir, die endgültige Räumung zunächst aufzuschieben.

Wer trägt die Kosten in Herten?

Meist handelt es sich um Nachlassverbindlichkeiten, die aus dem Nachlass beglichen und wirtschaftlich von den Erben getragen werden. Bei mehreren Erben teilt sich die Summe anteilig auf. Von uns bekommen Sie eine detaillierte Rechnung, die als Grundlage für die Abstimmung mit Miterben oder Verwalter dient und unter Umständen bei der Erbschaftsteuer ansetzbar ist.

Übernehmen Sie das auch, wenn ich nicht in Herten lebe?

Ja. Den Schlüssel erhalten wir über die Verwaltung, einen Nachbarn oder eine Vertrauensperson, und sämtliche Absprachen treffen wir am Telefon. Was an Persönlichem zutage kommt, verwahren wir und senden es Ihnen zu. Eine eigene Fahrt nach Herten bleibt Ihnen für die Auflösung erspart.

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